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@LfDI BaWü : Gibt es eigentlich für baden-württembergische Schulen auch diesen Service, daß Prüfungen und Einschätzungen zu bildungsbezogenen Angeboten (Apps, Websites, Tools, ...) als Info-Schreiben verteilt werden?
In Thüringen wird das wohl so gemacht, siehe dazu https://fragdenstaat.de/a/230136 , und spart wahrscheinlich Arbeit auf beiden Seiten.
Die Frage kann das Kultusministerium beantworten.

Der @lfdi bietet ab Januar für SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und Schulleitungen entsprechende Kurse in seinem Bildungszentrum #BIDIB an 👍
Dann nehme ich doch wieder den anderen Weg ... :-)
Hiermit stelle ich nach IFG BW folgende Anfrage:
Welche Software, Lerntools, Plattformen in Verbindung mit dem Einsatz an baden-württembergischen Schulen wurden seit Inkrafttreten der DS-GVO von Ihrer Einrichtung geprüft oder bewertet? Zu welchem Ergebnis sind sie jeweils gekommen?
Da diese Informationen normalerweise auch in Ihren alle 2 Jahre erscheinenden Tätigkeitsbericht einfließen, gehe ich von einem nur geringen Aufwand für diese Anfrage aus.

Gleichzeitig beziehe ich mich auf Ihre Aussage bei den 2. IFG-Days, daß bei Auskünften Ihrer Einrichtungen üblicherweise keine Abgaben anfallen.

Es wäre natürlich im Vorgriff auf ein hoffentlich in BW kommendes Transparenzgesetz zu wünschen, wenn diese Informationen nach Abschluss einer solchen Prüfung veröffentlicht würden.

Zum Kultusministerium: Leider kann auch das KM nur seine eigene Einschätzung (also Meinung) bzgl. der Datenschutzkonformität abgeben, solange keine Prüfung durch den LfDI erfolgt ist. Und was dabei herauskommen kann, haben viele Schulen in BW erfahren dürfen... Noch immer gehen Schulleitungen davon aus, das Office365 in naher Zukunft eingesetzt werden kann.
Grundsätzlich sind die Schulen für die datenschutzrechtliche Prüfung von Software, Lerntools und Plattformen verantwortlich. Ohne Freigabe durch den LfDI.

Das KM hat eine Beratung zum Einsatz von Threema für Lehrkräfte u MS 365 für Lehrkräfte sowie perspektivisch auch für SchülerInnen angefragt. Unsere Bewertungen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-mit-dem-km-bw-zu-threema-work-ua/518099/anhang/Scan20200907_051846.pdf und https://fragdenstaat.de/anfrage/bewertungen-und-empfehlungen-des-lfdi-zu-office-365-an-schulen/.

Derzeit laufen Beratungen des KM zu allen Bestandteilen der digitalen Bildungsplattform wie dem IdAM und Itslearning.
Es war ja nicht von Freigaben durch den LfDI die Rede. Nur von der Veröffentlichung der Ergebnisse, wenn z.B. auf Grund einer Beschwerde oder eines Prüfvorschlags die Überprüfung einer Anwendung oder eines Online-Tools stattgefunden hat.